Erkrankung / Unfall

Falls sie aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken können, ist dies dem Dienstanlassleiter nach Möglichkeit vor dem Anlass mitzuteilen. Anschliessend stellen sie umgehend ein ärztliches Zeugnis, im Original, der Zivilschutzstelle zu. Das Zeugnis muss möglichst vollständige Angaben betreffend Diagnose, Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten.

 

Verspätungen durch nichtverschuldeten Ausfall von ÖV oder nicht zu erwartendem Verkehrsaufkommen sind direkt dem Anlassleiter zu melden.

 

Jeder AdZS muss bestrebt sein, dass er die Einrückzeiten einhalten kann!